Service
Taubeweiss-1
Mobiler Pflege und Gesundheitsservice
Ihr kompetenter Ansprechpartner

Service

.

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege beinhaltet die Durchführung Ãrztlicher Verordnungen wie zum Beispiel:

  • Versorgung von chronischen Wunden durch unsere speziell ausgebildeten Wundfachschwestern (nach ICW zertifiziert)
  • Hilfe beim Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutzucker ermitteln und Insulin spritzen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Infusionstherapie
  • Enterale und parenterale Ernährung
  • Versorgung von Portkathetern
  • Versorgung von tracheotomierten Menschen

Durch eine Verordnung für häusliche Krankenpflege von ihrem Haus- oder Facharzt können wir die Leistungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und diese Übernimmt nach Prüfung Ihrer Situation ggf. die Kosten für die Behandlung.

Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen der Körperhygiene.
Wir unterstützen Sie individuell nach Ihren Wünschen bei der täglichen Körperpflege wie z.B. Hilfe beim Duschen oder Baden.

Wenn es gewünscht oder benötigt wird können wir auch mehrmals am Tag, zu jeder Tageszeit kommen und sie untersützen

Pflegequalitätsbesuch

Sie beziehen Pflegegeld und Ihre Pflegekasse fordert einen Hausbesuch durch einen Pflegedienst nach §37.3 SGB ? Wir kommen zu Ihnen nach Hause und rechnen unbürokratisch mit Ihrer Pflegeversicherung ab, damit sie problemlos ihr Pflegegeld weiter erhalten.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Sie müssen oftmals verstärkt betreut und beaufsichtigt werden.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen tragen dem Umstand Rechnung, dass auch dann ein erhöhter Betreuungsbedarf vorliegen kann, wenn der Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sehr gering ist.

In Abhängigkeit des Schweregrades der Einschränkung können bis zu 104 Euro Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag von bis zu 208 Euro monatlich gezahlt werden, also maximal 2.448 Euro pro Kalenderjahr.

Ab dem 1. Januar 2015 können bis zu 40 % des für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Sachleistungsanspruchs für niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag max. aber 40% des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.

Anspruchsberechtigt sind neben Pflegebedürftigen, die in einer Pflegestufe eingestuft sind (Pflegestufe I, II oder III) auch Betreuungsbedürftige, die zwar begutachtet wurden, jedoch keine der drei Pflegestufen erhalten haben. In diesem Fall spricht man auch von der Pflegestufe 0.

Ab dem 1. Januar 2015 haben auch Pflegebedürftige mit den Pflegestufen I, II oder III ohne eine Einschränkung der Alltagskompetenz einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 104 Euro monatlich.


Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Hilfen sind für viele Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung(en) bei der häuslichen Arbeit eingeschränkt sind, aus eigener Kraft nicht mehr aus dem Haus gehen können oder sich soziale Kontakte (Gespräch und Austausch) wünschen, eine große Unterstützung. So kann häufig ein Umzug ins Pflegeheim vermieden oder zumindest hinausgezögert werden.

Unsere hauswirtschaftlichen Angestellten erledigen für Sie alle Arbeiten, die in Ihrem Haushalt anfallen.

Mobiler Pflege und Gesundheitsservice isH * Mandelsloherstraße 2 * 31535 Neustadt * Tel.: 05072/772192 * Fax: 05072/772193 * Mail: info@i-s-h.de

[Home] [Service] [Philosophie] [über Uns] [Jobs] [Kontakt] [Datenschutz] [Impressum]